Guten Abend, ich habe eine kurze Frage. Wer ist für den E-Check in Gewerberäumen zuständig, Mieter oder Vermieter? Gibt es dort
überhaupt eine Pflicht? Vielen Dank und einen schönen Abend. Der E-Check ist niemals verpflichtend, egal ob im Wohnraum, in Gewerberäumen oder sonstwo. Das ist eine rein freiwillige Leistung. Die Verwirrung kommt daher, dass dieser Begriff oft als Synonym für die "DGUV Vorschrift 3"-Prüfung (früher BGV A3) verwendet wird und diese Prüfung ist dort Pflicht, wo eine Berufsgenossenschaft im Spiel ist, also im Gewerbe mit
Beschäftigten. Der Begriff "E-Check" ist eine Schöpfung des Elektrohandwerks - nicht ganz uneigennützig, denn der Umfang ist größer, also kann man auch mehr kassieren. Soweit die Prüfung vorgeschrieben ist, wird zwischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln und ortsfesten Betriebsmitteln, wozu auch elektrische Anlagen gehören, unterschieden. Für die zweite Kategorie ist die Prüfung alle 4 Jahre erforderlich, für die erste Kategorie abhängig von diversen Umständen in einem Turnus zwischen 3
Monaten und 2 Jahren. Für alles, was zur Mietsache gehört, ist der Vermieter zuständig. Oft wird das nur die elektrische Anlage sein, vielleicht sind mal in einer Gastronomie auch Betriebsmittel mitvermietet, aber die werden regelmäßig ortsfest sein, also gleiche Kategorie. Für das, was der Mieter selbst mitgebracht hat, ist er auch selbst zuständig. Sofern der Vermieter zuständig ist, kommt aber grundsätzlich eine Umlage als Betriebskosten in Betracht. Es kommt auf die vertragliche
Vereinbarung an. In Gewerbemietverträgen ist häufig vereinbart, dass der Mieter alle Kosten trägt, die dem Vermieter durch seinen Betrieb entstehen. Man sollte dazu aber die konkrete Formulierung des Vertrags überprüfen.projekthalle
Neuer BenutzerAndres
- #3
Dschei2
Erfahrener Benutzer
Ja, mir war das auch nicht so klar.
Haben an eine Zahnärztin vermietet und die ist verpflichtet, diesen "E-Check" regelmäßig durchführen zu lassen
und ist an uns herangetreten, dass wir die Kosten übernehmen sollen.
Leider haben wir aus Unkenntnis das nicht im Mietvertrag berücksichtigt, haben dann aber vereinbart, dass sie das veranlasst und die Rechnung zu uns schickt. Nach Prüfung konnten wir dann eindeutig erkennen, welche Kosten den ortsfesten Anlagen (Steckdosen/Schalter/uä) und welche den beweglichen zugeordnet werden konnten.
Und nach dieser Aufteilung haben wir dann eben die Kosten erstattet. Weniger als die Hälfte der
Rechnung und wir haben weiterhin ein gutes Miteinander mit einer wichtigen Mieterin.
- #4
Ferdl
Erfahrener Benutzer denn der Umfang ist größer Ich war bisher der Ansicht das der so genannt E-Check eine lari-fari Prüfung seie, während die GGUV-3 Prüfung deutlich umfangreicher wäre.
Lieg ich da falsch?
- #5
Andres
Auch der Inhalt des E-Checks ist normiert und er geht über die DGUV-V3-Prüfung hinaus. Zusätzlich soll es z.B. Beratung für Einsparungen geben, was kurios ist, weil das so zirka nie tatsächlich gemacht wird und der Kunde regelmäßig auch gar kein Interesse daran hat. Lari-fari ist keine der beiden Prüfungen, zumindest nicht nach dem vorgesehenen Umfang. Die Durchführung ...
das ist eine andere Sache.
- #6
projekthalle
Neuer Benutzer- #7
Papabär
Erfahrener Benutzer
Auch der Inhalt des E-Checks ist normiert und er
geht über die DGUV-V3-Prüfung hinaus. Mit (zugegeben) Halbwissen behaupte ich mal, dass sich dass umkehrt, sobald sich ein Aufzug in der Mietsache befindet. Da hatte mich im letzten Jahr nämlich eine Berliner Aufzugsfirma ganz schön auf Trab gehalten, weil der DGUV die jährlichen Prüfungen wohl nicht ausgereicht hätten. Long story short: Nach ewigem hin- und her (auch mit der DGUV) und aufdröseln dieser Verordnung 3 hatte ich dort einige Rückfragen zu dieser
Vorschrift formuliert (die Gewerbemieter in dem betreffenden Objekt hatten gar keinen Zugang zu dem Aufzug, was der DGUV mit Verweis auf die besagte Verordnung aber zuvor egal war) - und da war offenbar die Frage nach dem Passierschein A39 mit bei. Man versprach mir Klärung ... aber das war im November 2019 und seitdem habe ich jedenfalls nichts mehr von denen gehört.