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Parlament erklärt
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Parlament und Europäische Union
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Die Europäische Union (EU)
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Die Gesetzgebung in der EU

Die drei wesentlichen Akteure im Gesetzgebungsprozess der EU sind zum einen das Europäische Parlament (EP), die direkt gewählte Volksvertretung aller BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten, zum anderen der Rat der Europäischen Union, auch als Ministerrat bekannt, in dem alle Mitgliedstaaten durch je einen Minister/eine Ministerin vertreten sind, und schließlich die Europäische Kommission.

Nur die Kommission kann Vorschläge für EU-Rechtsetzung machen

Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene erfolgt anders als in den Mitgliedstaaten der EU, da das Europäische Parlament kein Recht auf Gesetzesinitiative hat. Dieses Recht kommt grundsätzlich nur der EU-Kommission zu. Sie schlägt neue Rechtsvorschriften vor, die zunächst in den sachlich zuständigen Generaldirektionen ausgearbeitet werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können die Kommission auffordern, einen bestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Eine solche Aufforderung an die Kommission kann nun auch von UnionsbürgerInnen im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative erfolgen. Beschlossen werden die Gesetzesvorschläge dann von EP und Rat, wobei die Vorlagen meist umfangreiche Änderungen erfahren. Die Kooperation von EP und Rat im Entscheidungsprozess unterliegt, je nach Materie, verschiedenen Verfahren. Die Mitwirkungs- und Mitentscheidungskompetenzen des EP wurden in den letzten Jahren jedoch stark ausgeweitet, insbesondere auch durch den

Vertrag von Lissabon.

Das "ordentliche Gesetzgebungsverfahren"

Für die meisten Materien gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, in dem das Europäische Parlament und der Rat als gleichberechtigte Mitgesetzgeber im Mitentscheidungsverfahren gemeinsam über einen Vorschlag beschließen. Im Rat gilt dabei die qualifizierte Mehrheit. Auch in den besonderen Gesetzgebungsverfahren, die in den einzelnen Bestimmungen definiert sind, beschließen Parlament und Rat gemeinsam.

Die Rolle der RegierungsvertreterInnen

Eine zentrale Rolle kommt aber noch immer dem Rat der EU, und damit den VertreterInnen der Regierungen der Mitgliedstaaten, zu. Die FachministerInnen der Mitgliedstaaten im Rat treffen somit wesentliche Entscheidungen für die gesamte Europäische Union. Für die meisten Materien ist ein Beschluss mit qualifizierter Mehrheit notwendig, einige unterliegen noch immer dem Einstimmigkeitsprinzip (etwa Änderung der Verträge, Finanzrahmen, Steuern, Bewirtschaftung der Wasserressourcen etc.), andere der einfachen Mehrheit. Vorbereitet werden die Beratungen des Rats vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der aus den BotschafterInnen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union ("Ständige VertreterInnen") besteht.

EU-Recht: Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse

Verbindliche Rechtsakte können nur noch in Form von Verordnungen, Richtlinien oder Beschlüssen angenommen werden. Beschließen EP und Rat eine Verordnung, so gilt diese unmittelbar und verbindlich. In den nationalen Parlamenten müssen keine eigenen Gesetzesbeschlüsse dazu gefasst werden. Handelt es sich dabei um eine Richtlinie, so haben die nationalen Parlamente diesen gesetzlichen Rahmen durch ein eigenes innerstaatliches Gesetz umzusetzen.

Mitwirkung der nationalen Parlamente

Da es auf EU-Ebene keine vollständige Gewaltenteilung – Gesetzgebung durch das Parlament, Ausführung durch die Regierung (Verwaltung) – gibt, hat jeder Mitgliedstaat eigene Verfahren zur Mitwirkung der jeweiligen nationalen Parlamente geschaffen. Das ermöglicht den nationalen Parlamenten in unterschiedlicher Ausprägung, die Gesetzgebungstätigkeit der einzelnen Regierungsmitglieder auf EU-Ebene zu kontrollieren und zu beeinflussen.

Wer entscheidet im Europäischen Rat?

Entscheidungen werden im Konsens getroffen. In einigen Fällen ist jedoch auch eine einstimmige Entscheidung oder eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich. Nur die Staats- und Regierungschefs haben eine Stimme.

Was ist der Unterschied zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat?

Europäischer Rat, Rat der EU , Europarat – Was ist was? Die Begriffe sind ähnlich und daher verwirrend. Neben dem Europäischen Rat gibt es den "Rat der Europäischen Union", auch "Ministerrat" genannt. Ihm gehören nicht die Staats- und Regierungschefs, sondern die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an.

Was entscheidet der Europäische Rat?

"Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig." (Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union).

Wer entscheidet keine Einzelheiten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung?

Nur die Kommission kann Vorschläge für EU-Rechtsetzung machen. Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene erfolgt anders als in den Mitgliedstaaten der EU, da das Europäische Parlament kein Recht auf Gesetzesinitiative hat. Dieses Recht kommt grundsätzlich nur der EU-Kommission zu.

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