Fertighaus wer ist für den kanal zuständig

von Konrad
(Bayern)

Wir sind noch ganz am Anfang aber haben schon das erste massive Problem: Wir haben gerade ein Grundstück erworben welches wir bebauen wollen. Nachdem unser Architekt die Abwasserplanung machen wollte und dazu die Pläne anforderte traf uns der Schlag! Mitten durch unser geplantes Haus führt eine Abwasserleitung / Kanal der nicht im Grundbuch eingetragen ist. Was können wir tun? Das Haus kann auf Grund des recht kleinen Grundstücks nicht umgeplant werden. Der Kanal würde immer unser Haus treffen!

Wir haben heute einen Termin bei der Gemeinde - was können wir fordern? Wie ist die Rechtslage? Wir wissen das erst seit gestern - am Montag nächste Woche wollten wir unsere Baupläne zur Genehmigung einreichen! Über eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar. Liebe Grüße,
Konrad

Bauhilfe24-Antwort

Hallo Konrad,

wenn ich Ihnen jetzt sage, dass es in jedem Fall besser gewesen wäre, schon vor dem Erwerb des Grundstücks entsprechende Erkundigungen einzuholen, hilft Ihnen das jetzt im Nachhinein leider nicht weiter. Aber ich erwähne das trotzdem, weil dadurch vielleicht andere Leser meiner Bauherrn-Webseite rechtzeitig auf ein vermeidbares Problem aufmerksam gemacht werden können.

Nun aber zu Ihren Fragen, die bei mir - bitte nicht böse sein - gleich zu Beginn einige Gegenfragen aufwerfen:

Was sagt Ihr Architekt zu dem Problem? Hat Ihr Architekt nicht ohnehin sofort alles in die Wege geleitet, um das Problem FÜR Sie rechtssicher zu lösen? Hat der Grundsücksverkäufer mit Sicherheit nichts vom bestehenden Kanal auf dessen Grund gewusst? Hat der Vertragserrichter davon gewusst?

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass sich der Vertragserrichter durch Einsicht beim Grundbuch vergewissert hat, dass keine Dienstbarkeiten eingetragen sind, welche die Nutzung des Grundstücks einschränken. Andernfalls hätte diese Dienstbarkeit (z.B. Nutzungsrecht durch Gemeinde für Kanal) ja in Ihrem Kaufvertrag stehen müssen. Und wenn Sie das gewusst hätten, hätten Sie wohl nicht gleich gekauft...

Wie auch immer: Ohne die Umstände für den vorhandenen Kanal genau zu kennen, kann ich leider keine verbindlichen Aussagen machen. Eine Klärung der Angelegenheit kann daher nur beim zuständigen Gemeindeamt erfolgen - den Termin haben Sie ja bereits vereinbart.

Ich weiß zwar jetzt nicht, welches Vertragsverhältnis Sie mit Ihrem Architekt haben - aber wenn Ihr Architekt den Auftrag für die Planung Ihres Hauses hat, MUSS auch der Architekt als Ihr offizieller Vertreter gegenüber den Baubehörden an diesem Termin unbedingt teilnehmen und FÜR Sie eine Lösung erarbeiten. In Wahrheit sind Sie als Bauherr also lediglich "Zuhörer", weil Ihr Architekt in Ihrem Auftrag ohnehin alles klären sollte.

Die Rechtslage ist dabei eigentlich klar: Entweder es gibt - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - eine Dienstbarkeit für den Kanal auf Ihrem Grundstück oder nicht. Wenn es, wovon ich hier ausgehe, KEINE Dienstbarkeit gibt, haben Sie Anspruch auf ein in jeder Hinsicht lastenfreies Grundstück.

Daraus folgt auch, dass der Kanal vom derzeitigen Nutzer (z.B. der Gemeinde) auf dessen Kosten entfernt, umgelegt (z.B. auf angrenzendes öffentliches Gut) oder Ihrem geplanten Haus entsprechend umgebaut oder angepasst werden muss.

Mit der Gemeinde sind jedenfalls folgende Punkte zu klären:

  • 1. Welchen Zweck hat der Kanal überhaupt?
  • 2. Ist der Kanal überhaupt in Betrieb?
  • 3. Wer profitiert derzeit vom Kanal?
  • 4. Welche Objekte (außer Ihrem geplanten Haus) werden mit dem Kanal aufgeschlossen?
  • 5. Ist der Kanal ein öffentlicher Kanal? Wenn ja - welches erworbene Recht hat die Gemeinde, das Grundstück für den Kanal zu nutzen?
  • 6. Wenn die Gemeinde ein erworbenes Recht hat: Warum wurde das IHNEN beim Kauf des Grundstücks verschwiegen? (Rechtliche Prüfung Rücktrittsrecht).
  • 7. Kann der Kanal für Ihren erforderlichen Kanalanschluss verwendet und entsprechend adaptiert werden?

Normalerweise liegt es vorrangig im Interesse der Gemeinde, mit Ihnen eine schnelle und möglichst unbürokratische Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Sollte es aber - aus welchen Gründen auch immer - keine Lösung für das Problem geben, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Klärung der Angelegenheit zu betrauen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass alles gut für Sie ausgeht. Meiner Meinung nach stehen die Vorzeichen für eine positive Lösung ganz gut.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
------
HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

Sie befinden sich hier: Startseite » Hausanschluss Kanal (Abwasser)

Der Hausanschluss Kanal (Abwasser)

Wasser wird überall im Haus gebraucht, entsprechend wichtig ist der Hausanschluss Kanal (Abwasser). Im Bad, in der Küche, im Hauswirtschaftsraum, im Garten usw. Hierbei wird in Wasserversorgung und Wasserentsorgung unterschieden. In der Regel sind hier unter-schiedliche Grundversorger zuständig. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Wasserentsorgung von Brauchwasser und Regenwasser. Mit der Wasserversorgung beschäftigt sich das Kapitel „Hausanschluss Wasser“.

Inhaltsübersicht

  1. Was ist ein Hauskanalanschluss?
  2. Trenn- oder Mischsystem?
  3. Welche Entwässerungsmethoden gibt es?
  4. Wer stellt den Hausanschluss Kanal her?
  5. Aus welchen Komponenten besteht der Hausanschluss Kanal?
  6. Was kostet der Hausanschluss Kanal?
  7. Wer bezahlt den Hausanschluss Kanal?
  8. Welche Unterlagen werden für die Beantragung des Hausanschlusses Kanal benötigt?
  9. Was geschieht nach der Genehmigung des Antrages?
  10. Welche Besonderheiten gibt es beim Hausanschlus Kanal?

1. Was ist ein Hausanschluss Kanal?

Der Kanalanschluss Ihres Hauses sorgt für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Hierbei werden alle Abwasserleitungen aus dem Haus und das Regenwasser, welches über das Dach und andere Gebäudeflächen anfällt, unter dem Grundstück zusammengeführt und in das öffentliche Kanalsystem geleitet.

2. Trenn- oder Mischsystem?

Man unterscheidet die Art der Entwässerung nach Trenn- und Mischsystem. Beim Trennsystem werden Schmutz- und Regenwasser über unterschiedliche, voneinander getrennte Kanalsysteme entsorgt. Beim Mischsystem findet die Entsorgung über ein System statt. Im Trennsystem sind zwei getrennte Hauskontrollschächte (Revisionsschächte) erforderlich.

3. Welche Entwässerungsmethoden gibt es?

Bei der Entwässerungsmethode kann zwischen drei verschiedenen Methoden unterschieden werden:

  • Freifallentwässerung
  • Druckentwässerung
  • Vakuumentwässerung

Welche Methode für Ihr Grundstück am besten geeignet ist, klären Sie mit Ihrem Bauträger oder einer Fachfirma.

4. Wer stellt den Hausanschluss Kanal her?

Der Hausanschluss zum öffentlichen Abwasserkanal ist in den Baugesetzgebungen in Deutschland auf Landesebene und kommunal geregelt. Den Hausanschluss für Ihr Abwasser beantragen Sie nicht bei Ihrem örtlichen Wasserversorger, sondern beim Abwasserverband Ihrer Gemeinde. Den eigentlichen Abwasseranschluss auf Ihrem Grundstück müssen Sie selbst erschließen lassen und zum Hauswasseranschluss für Abwasser überführen. Der Kanalanschluss selbst darf nur von einem zugelassenen Tiefbauunternehmen hergestellt werden, welches von der Gemeinde beauftragt wird. Um Kosten zu sparen, sollten diese Arbeiten eng mit denen an den anderen Hausanschlüssen koordiniert werden.

5. Aus welchen Komponenten besteht der Hausanschluss Kanal?

Ein Hausanschluss Kanal besteht aus dem Rohrsystem mit Ventilen und Sicherheitseinrichtungen, mindestens einem Revisionsschacht und einem geeichten Wasserzähler.

Die Kundenanlage beginnt nach dem Wasserzähler und endet an den freien Ausläufen der Entnahmestellen oder an den Sicherungseinrichtungen der Kundenanlage. Für die Kundenanlage ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Die Kundenanlage darf nur nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, verändert und unterhalten werden.

6. Was kostet der Hausanschluss Kanal?

Die Kosten für den Hausanschluss Kanal setzen sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Meterpreis und dem Baukostenzuschuss an die Gemeinde.

Der Schmutzwasserkanal kostet pro laufenden Meter Rohr etwa 200 bis 400 EURO. Manchmal gibt es einen Pauschalpreis für die ersten Rohrmeter, die für kleine Grundstücke durchaus schon die gesamte Strecke darstellen können. Dieser Preis könnte bei etwa 1.500 EUR liegen – zuzüglich Übergabeschacht und Hauseinbindung.

In der Regel müssen Sie außerdem einen Baukostenzuschuss je Grundstücksgröße entrichten, der je nach Gemeinde bei etwa 4 bis 6 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche liegen kann. In Einzelfällen, bei ungünstiger Grundstückslage, können die Kosten mehrere tausend Euro betragen.

7. Wer bezahlt den Hausanschluss Kanal?

Ein Grundstückseigentümer betreibt den Hausanschluss als Teil der Abwasseranlage und ist für Einrichtung, Erhalt und Funktion verantwortlich. Die Kosten für den Hausanschluss Kanal sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

8. Welche Unterlagen werden für die Beantragung des Hausanschlusses Kanal benötigt?

Zur Herstellung eines neuen Kanalanschlusses muss der Grundstückseigentümer je nach Vorgabe der Gemeinde in der Regel die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan des Grundstücks inklusive der Angaben zu Gebäuden, Kanälen und vorhandenen bzw. geplanten Abwasseranlagen, z.B. Maßstab 1:500
  • Entwässerungsplan, erstellt von einem Installateur oder Fachplaner auf Basis der rechtlichen Vorgaben des Landes bzw. der Gemeinde
  • Bei Versickerungsanlagen: hydraulischer Nachweis nach DWA-A 138, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
  • Formular zur Benennung der ausführenden, von der Kommune zugelassenen Kanalbaufirma
  • Gegebenenfalls Genehmigungsantrag für Straßenaufbrucharbeiten

In den Antragsunterlagen werden verschiedene Angaben abgefragt. Die Informationen dazu hat in der Regel der Bauträger.

9. Was geschieht nach der Genehmigung des Antrages?

Nach Genehmigung Ihres Antrages muss das weitere terminliche und technische Vorgehen mit einer zugelassenen Tiefbaufirma abgestimmt werden. Die Beauftragung und Koordination obliegt in der Regel dem Antragssteller (Grundstückseigentümer). Um Kosten zu sparen, sollten diese Arbeiten eng mit denen an den anderen Hausanschlüssen koordiniert werden.

10. Welche Besonderheiten gibt es beim Hausanschluss Kanal?

Die Nutzung von Brauchwasser z.B. Regenwasser für den Betrieb der Toilettenanlage, der Gartenbewässerung oder auch für das Wäschewaschen über eine Eigengewinnungsanlage wird immer beliebter.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jeder Grundstückseigentümer, der eine Eigengewinnungsanlage betreiben möchte, einen „Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang“ zu stellen hat. Denn, jegliche Nutzung von Brauchwasser ist genehmigungspflichtig.

Die technischen Voraussetzungen für die Herstellung und den Betrieb einer Brauchwasseranlage sind in der DIN 1988 und DIN 2000 geregelt und schreiben u.a. vor:

  • Einen separaten Speicher für das Brauchwasser
  • Die Errichtung einer Hauswasserstation
  • Die Verlegung einer separaten Brauchwasserleitung (getrennte Kreisläufe, darf nicht mit Trinkwasserleitung verbunden werden, damit keine Rückwirkung auf das öffentliche Netz entstehen kann)
  • Die Kennzeichnung des gesamten Brauchwassernetzes
  • Den Einbau einer geeichten Messeinrichtung (Gartenwasserzähler)

Suche

Das könnte Sie auch interessieren...

Unsere Produkte

Neueste Beiträge

Wer ist Eigentümer der Abwasserleitung?

Für die Leitungen im privaten Grundstück ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. In vielen Städten und Gemeinden reicht die Zuständigkeit bis an den Anschluss ans öffentliche Kanalnetz, auch wenn ein Teil der Leitung im Gehweg- oder Straßenbereich liegt.

Wer kümmert sich um Hausanschlüsse?

Hausanschlüsse werden beim jeweils zuständigen Versorgungsunternehmen (örtlichen Netzbetreibern und Wasserverbänden) beantragt. Die Kosten für Hausanschlüsse hängen von vielen Faktoren ab, können aber durchaus mehr als 10.000 Euro betragen.

Wer kümmert sich um Entwässerung?

Bauherr, Architekt, ggf. der Installateur oder ein Fachplaner ermitteln zunächst gemeinsam den Bedarf der Entwässerung. So können besondere Bauherrenwünsche und -vorstellungen von vornherein berücksichtigt werden, zum Beispiel zur Regenwassernutzung.

Welche Anschlüsse im Neubau?

Welche Anschlüsse benötige ich bei meinem Neubau und mit welchen Kosten muss ich rechnen?.
Notwendige Hausanschlüsse..
Stromanschluss..
gegebenenfalls Gasanschluss..
Wasseranschluss, Kanalanbindung..
Anschluss an das Telekommunikationsnetz..

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte