Elterngeld was darf ich dazu verdienen

  • Darf man Überstunden die vor der Schwangerschaft aufgebaut wurden abfeiern wenn man Elterngeld plus bekommt?

    • Das Elterngeld stellt eine Lohnersatzleistung dar. Wer aber in seinem Urlaub seinen vollen Lohn bekommt, dem steht keine zusätzliche Lohnersatzleistung zu (Urteil: Az. B 10 EG 3/14 R). Auch beim Elterngeld Plus kann es zu Kürzungen kommen. Daher meine klare Empfehlung: Keine Überstunden abbummeln in der Elternzeit.

  • Vielen Dank für Ihren hilfreichen Artikel. Häufig wird vernachlässigt, dass auch während des Bezugs von Basiselterngeld eine Arbeit in Teilzeit (bis 30 Stunden) möglich ist. Können Sie daher noch einmal erläutern, wo der finanzielle Vorteil und Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus liegt, wenn ein Elternteil (z.B. die Mutter) bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeitet?

  • Kann man Elterngeld Plus auch beziehen, wenn man NICHT arbeiten gehen möchte?

    • Hallo Dani und sorry für die verspätete Antwort. Natürlich ist das auch möglich – Arbeiten ist keine Voraussetzung für das Elterngeld Plus.

  • Hallo Allerseits,

    wir würden gerne wissen, was sich für uns mehr rechnet, Basiselterngeld oder Elterngeld Plus.
    Wir haben eine etwas komplizierte Konstellation, diese sieht wie folgt aus:

    Meine Freundin war bis Ende Februar noch Studentin und hat erst ab März ein geregeltes Einkommen gehabt. Unser Junior kam dann am 30.05. als Frühchen (6 Wochen vor ET) zur Welt. Für meine Freundin ergibt sich nun, wenn wir den ersten Mutterschutzmonat mit berücksichtigen, ein durchschnittliches Monatseinkommen, der letzten 12 Monate vor Geburt, von € 590,-.
    Elterngeldanspruch besteht dann ab Oktober (da sich bei Frühchen der Mutterschutz etwas länger zieht). Ich selbst möchte gar kein Elterngeld beantragen. Meine Freundin möchte voraussichtlich nach 6 Monaten wieder mit 40 % in ihren Beruf zurück. Für die Betreuung unseres Juniors fallen keine Kosten an, da wir 2 sehr motivierte Omas haben.

    Normalerweise, so sagt es zumindest der Artikel oberhalb, ist, wenn man Teilzeit arbeiten möchte, EG+ sinnvoller – jedoch kann ich den Beispielrechnungen nicht mehr viel Sinn abgewinnen, wenn ich sie mit unseren Zahlen durchführe. Demnach wäre ja der sogenannte Verdienstausfall negativ, da der Nettoverdienst in TZ bei € 900,- rangiert.

    Kann jemand helfen?

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße
    Tim

    • Hallo Tim,

      angenommen Ihre Freundin möchte tatsächlich nach den 6 Monaten wieder in Teilzeit gehen, ist es in ihrem Fall egal, ob Sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantrat, da sie aufgrund des geringen Einkommens vor und des vergleichsweise hohen Einkommens nach der Geburt eh den Mindestsatz erhält. Bedeutet in dem Fall: 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus. In den ersten 6 Monaten sollte klar sein, dass Basiselterngeld ideal ist, während des verlängerten Mutterschutzes ist es sogar Pflicht. Ich würde danach an ihrer Stelle auch beim Basiselterngeld bleiben, da sie sich dann nach insgesamt 12 Monaten die Option offen lässt, auf Vollzeit zu gehen. Beim Elterngeld Plus wäre Sie über den kompletten Zeitraum an maximal 30 Stunden pro Woche gebunden. Finanziell macht es für sie keinen Unterschied. Überlegen Sie aber dennoch noch einmal, ob Sie wirklich auf Ihre beiden Vätermonate verzichten wollen. Sofern es die Finanzen zulassen, ist es etwas das sich wirklich lohnt 🙂

      Sollten weitere Fragen bestehen oder ihr Hilfe brauchen, dann nutzt gern unsere Elterngeldberatung.

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits ElterngeldPlus erhalten und jetzt habe ich meinen endgültigen Bescheid erhalten (hierfür musste ich meine letzten Gehaltsabrechnungen in denen ich ElterngeldPlus erhalten habe einreichen) Dabei ist mir aufgefallen, dass mein Teilzeitgehalt auch mit Steuerklasse 4 wie vor der Geburt meines Kindes berechnet wurde obwohl ich jetzt in der Steuerklasse 5 bin seit dem ich wieder Teilzeit arbeite. Ist das korrekt?

    Viele Grüße

    Steffi

    • Hallo Steffi,
      die Berücksichtigung der Steuerklasse IV ist korrekt.

      Die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag und somit auch für die Ermittlung des Elterngeld-Nettos herangezogen
      wurde, gilt auch im Bezugszeitraum für die „Kontrolle“. Das gilt auch wenn die Steuerklasse nach der Geburt verändert wurde.

      Viele Grüße und alles Gute wünscht
      das elterngeld.de-Team

  • Hallo zusammen,

    meine Situation ist eher kompliziert. Ich bin freiberuflich selbstständig und alleinerziehend. Im Moment befinde ich mich im Mutterschutz 5 Wochen vor der Geburt und erhalte Mutterschaftsgeld (bekomme 70% des letzten Durchschnittsnetto wegen Versicherung mit Krankengeld) von der gesetzlichen KV, in der ich freiwillig versichert bin.

    Ich möchte 6 Monate für mein Baby zuhause bleiben, muss dann aber spätestens wieder ein paar Stunden pro Woche arbeiten, damit mein Business nicht “in Vergessenheit gerät”. Ich stelle mir vor, 10-15 Wochenstunden entgeltlich arbeiten zu können/wollen, bis mein Kind 1 Jahr alt ist. Danach möchte ich auf 20-25 Wochenstunden erhöhen. Mein Beruf erfordert einige “unentgeltliche” Homeoffice/Computerarbeit Stunden, die noch hinzukommen.

    Meine Fragen:
    Darf ich als Selbstständige bei Elterngeld Plus weniger als 25-30 Stunden arbeiten?
    Lohnt sich Elterngeld Plus für mich?
    Darf ich bei Elterngeld Basis dazuverdienen und lohnt sich das, ggf. Nachzahlungen zu bekommen? Mir geht es darum, mein Geschäft nicht zu lange stillzulegen und mit ein paar Stunden in der Woche “präsent” bleiben zu können, ohne große Einbußen oder Geld zu verschenken.

    Danke im Voraus für die Antworten,
    Liebe Grüße
    Isabell

    • Hallo Isabell,

      da Sie in den ersten 6 Monaten nicht arbeiten möchten, ist Basiselterngeld hier vermutlich sinnvoll. Beziehen Sie jedoch in diesen Monaten ein Einkommen aus der freiberuflicher Tätigkeit, z.B. weil ein Kunde verspätet seine Rechnung bezahlt, wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und verringert dieses. Bis zum 14. Lebensmonat wäre es aber möglich, den Elterngeldbezug zu unterbrechen, um ggf. einen solchen Sachverhalt aufzufangen.

      Grundsätzlich ist zu sagen, dass im Zeitraum des Elterngeldbezuges gearbeitet werden darf, aber nicht muss. Die Höchstgrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Lebensmonat liegt bei 30 Stunden. Das gilt es zu beachten, wenn zu den von Ihnen genannten Stunden noch die Büroarbeit hinzukommt, denn auch wenn diese „unentgeltlich“ ist, so zählt diese dennoch zu den von Ihnen gearbeiteten Stunden. Das Elterngeld Plus ist für Eltern konzipiert worden, die wieder arbeiten gehen möchten, aber eben in Teilzeit. Somit wäre es unerheblich, ob Sie weniger als 25-30 Wochenstunden arbeiten würden. Wenn Sie jedoch den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchten, was Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch als Alleinerziehende noch zusätzlich zustehen würde, dann gilt es diese Wochenstundenzahl penibel einzuhalten.

      Alles in allem würde ich Sie gern an unsere Elterngeldberatung (//www.elterngeld.de/elterngeldberatung/) verweisen, denn in Ihrem Fall steckt sehr viel Optimierungspotenzial.

      Alles Gute wünscht
      das elterngeld.de-Team

  • Hallo,

    ich überlege Elterngeldplus zu beantragen. Dann würde ich 450 Euro 22 Monate lang bekommen. Wenn ich jetzt einen Minijob annehme auf 450 Euro basis habe ich dann nachher Ausgezahlt 900 Euro 22 Monate lang?
    Oder wird das anders gerechnet?

    Lieben Gruß

    • Hallo Romina,

      Wenn Ihr Verdienst nach der Geburt weniger als 50% Ihres Einkommens vor der Geburt beträgt, was in Ihrem Beispiel so ist, wenn ich es richtig verstanden habe, dann bleibt es bei den von Ihnen genannten 450 Euro Elterngeld Plus sowie Ihrem Verdienst aus dem Minijob, sodass Sie auf monatlich 900 Euro kommen.

      Alles Gute,
      Wünscht das elterngeld.de-Team

  • Hallo,
    vielen Dank für die anschaulichen Informationen! Ich habe eine speziellere Frage bezüglich Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus während des Studiums. Meine Frau studiert und wird im letzten Teil des Studiums das Praktische Jahr absolvieren. Ich arbeite momentan Vollzeit. Den Informationen oben entnehme ich, dass Elterngeld Plus während des Studiums beantragt werden kann. Besteht auch die Möglichkeit zusätzlich 2×4 Monate Partnerschaftsbonus zu bekommen, wenn meine Frau 25-30h studiert (Praktisches Jahr mit 75% Stelle) und ich 25-30h arbeiten gehe? Oder ist für die 2×4 Monate Partnerschaftsbonus eine normale 25-30h Anstellung zwingend erforderlich?
    Vielen Dank

    • Hallo Mat!
      Das Praktische Jahr unterscheidet sich zwar von den restlichen Semestern in dem Sinne, dass Ihre Frau dann „praktisch“ arbeitet. Dennoch handelt es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen des Studiums. Sie hat somit weiterhin den Status „in Ausbildung“ und gilt damit als nicht erwerbstätig. D.h. die Stunden für das PJ werden nicht einbezogen, selbst wenn Ihrer Frau während des PJ ein Entgelt bezahlt würde. Mit einer 75% Stelle ist sehr wahrscheinlich die Ausübung einer zusätzlichen Teilzeitbeschäftigung, die die Wochenstundenzahl von 25-30 Stunden erfüllt, nicht mehr möglich. Unter diesen Voraussetzungen können Sie beide die 4 Partnerschaftsbonusmonate leider nicht erhalten.

      Alles Gute wünscht
      das Team von elterngeld.de

  • Hallo Zusammen,

    wir bekommen unser erstes Baby im Oktober.
    Dadurch, dass wir nicht in Deutschland aufgewachsen sind, kennen wir uns mit dem System ganz und gar nicht aus, außerdem die vielen Kombinationen verunsichern uns auch.

    So, ich möchte gerne mit dem Kind 2 Jahren zu Hause bleiben, ohne zu arbeiten. Mein Mann möchte aber auch gerne 2 Monate im ersten Lebensjahr nehmen, jedoch keine 2 aufeinanderfolgende Monaten. Ist das überhaupt möglich? Wäre er auch auf mehreren Monaten berechtigt? Falls ja, welches Modell soll es sein?

    Danke im Voraus!

    MfG
    Valéria

    • Hallo Valéria,

      zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Elternzeit und Elterngeld getrennt voneinander betrachtet werden: Ja kannst 2 Jahre bei deinem Kind zu Hause bleiben, ohne zu arbeiten. Wenn dein Mann 2 Monate Elternzeit und Elterngeld beanspruchen möchte, bleiben dir dann 12 Monate Basiselterngeld – die du in Form von Elterngeld Plus auch strecken könntest. Dein Mann kann seine beiden Monate auch einzeln nehmen. Wichtig ist zu beachten, dass es um Lebensmonate des Kindes geht, nicht Kalendermonate. Um die beste Konstellation für euch zu finden, empfehle ich unsere Elterngeldberatung. Unsere Experten können für euch dann die beste Konstellation herausfinden und prüfen, wie man den Anspruch noch optimieren kann. Die Beratung findest du hier: //www.elterngeld.de/elterngeldberatung/

      Viele Grüße,
      das Team von elterngeld.de

  • Hallo.

    Wenn Mutterschaftsgeld nach der Geburt für 8 Wochen bezogen wird, dann gilt dies ja auch bereits als Elterngeldbezug oder?

    Falls man dann Elterngeld Plus beantragen möchte hat man demnach nur 20 Monate reinen Elterngeldbezug? Demnach würde der ElterngeldPlusbezug mit dem 22 Lebensmonat enden?! Falls man dann zwei Jahre Elternzeit plant, wären der 23 & 24 Lebensmonat ohne Einkommen?

    Oder habe ich da einen Denkfehler.

    Vielen Dank vorab für eine Info.

    Gruß
    Markus

    • Hallo Markus,

      ganz genau, Mutterschutzmonate sind gleichzeitig auch Basiselterngeld-Monate. Sie kann in dem Fall nur für die kommenden 20 Monate Elterngeld Plus beantragen. In dem Fall würdet ihr nach Monat 22 kein Elterngeld mehr erhalten. In diesem Beispiel haben Sie jedoch komplett auf Ihr Elterngeld verzichtet. Bis zum 14. Lebensmonat könnten Sie 2 Monate geltend machen und Ihre Partnerin in der Zeit aussetzen. Dann erhielten Sie bis zum 24. Lebensmonat Elterngeld.

      Viele Grüße,
      Ihr Elterngeld.de Team

  • Guten Tag,
    ich möchte für die ersten 12 Monate Elterngeld Basis beantragen und dann für Monat 13 bis 24 Elterngeld Plus , dabei in Teilzeit mit 25 Wochenstunden arbeiten ab dem 13 Monat.
    Ich habe mir ausgerechnet, dass ich in den ersten 12 Monaten 615 Euro bekommen müsste. Bei Elterngeld Plus dann ab dem 13 Monat 303 Euro. Dazu bekomme ich ja dann mein Verdienst von dem Teilzeitjob.
    Ist das möglich und habe ich das so richtig ausgerechnet? Muss ich die Anfrage zur Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat im Antrag für den AG mit angeben?
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.

    LG Katharina

    • Hallo Katharina,

      Ihnen stehen insgesamt 12 Monate Basiselterngeld zu oder 24 Monate Elterngeld Plus. Gegebenenfalls kommen noch für Ihren Mann oder Partner 2 Partnermonate (Basiselterngeld) im Anschluss in Frage und möglicherweise der Partnerschaftsbonus von 4 Monaten (Achtung, hier gelten gewisse Voraussetzungen die zwingend einzuhalten sind), mehr dazu unter: //www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/.

      Danach ist Ihr gesamter Anspruch aufgebraucht. Das heißt für Monat 13 – 24 gibt es kein Elterngeld mehr. Zum Thema Teilzeitarbeit ist es empfehlenswert, das beim Antrag auf Elternzeit gleich mit zu klären, ob das möglich ist, damit auch der Arbeitgeber weiß, wie er planen kann.

      Alles Gute
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo,
    uns beschäftigt derzeit eine Frage zum Nebenverdienst in der Elternzeit. Wenn man Elternzeit auf 2 Jahre beantragt hat und auch Elterngeld Plus mit einem Nebenverdienst von 450€ hat und nach 17 Monaten aber wieder in Muttschutz geht wegen der Geburt eines weiteren Babys hat man das Anspruch auf das restliche Geld? Werden die restlichen Monate ohne Verlust ausbezahlt oder wird man auf Basis Elterngeld zurück gesetzt und hat dadurch ein finanziellen Nachteil weil man ein Nebenjob hatte und bei Basis Elterngeld nicht dazu verdienen darf?
    Ich hoffe meine Frage kommt verständlich rüber und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Liebe Grüße

    • Hallo Sandra,

      Grundsätzlich gibt es Elterngeld für jedes Kind. Das heißt das Elterngeld läuft für das erste Kind bis zum Ende wie beantragt weiter. Die Höhe des Elterngeldes für Ihr zweites Kind ist schwierig zu beurteilen.

      Zunächst ist festzustellen, dass in Ihrem Fall Kind 2 den Geschwisterbonus von 10%, mindestens 75 Euro, beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro, beim Elterngeld Plus bekommt, weil das ältere Geschwisterkind unter 3 Jahre alt ist.

      Es ist jedoch so, dass das Elterngeld des älteren Kindes auf das Elterngeld des jüngeren Kindes angerechnet wird als „Entgeltersatzleistung“ und es kann dazu führen, dass Sie nur das Mindestelterngeld von 300 Euro, zzgl. des vorgenannten Geschwisterbonus bekommen. Es besteht für die Berechnung des Elterngeldes die Möglichkeit die Monate mit Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat nicht mit einzubeziehen. Dadurch verschiebt sich der Bemessungszeitraum und es gilt das vorherige Gehalt. Die Monate danach, kommt es der Berechnung zugute, wenn Sie einen Nebenjob hatten, da die Monate ohne Verdienst sonst als Nullmonate einfliessen würden.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo liebes Team von elterngeld.de,

    Ich bin froh diese Seite gefunden zu haben da mir diese schon einiges an meinen offenen Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet hat. Jedoch ist dies ein, für mich, sehr komplexes Thema.
    Deshalb hier mein Fall wofür ich eure Info, ob ich alles richtig verstanden habe, bräuchte und um ein zwei offene Fragen zu klären.

    Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld Plus für diese Zeit beantragen.
    Anspruch auf Elterngeld Plus hätte ich 24 Monate, da ich aber Mutterschaftsgeld beziehe werden die ersten zwei Monate als Basiselterngeld berechnet somit bekomme ich nur 20 Monate Elterngeld Plus bzw. 10 Monate Basiselterngeld.

    Mein netto Einkommen vor der Geburt betrug ca. 2000€ wenn ich Basis-Elterngeld beziehen würde wären das 10 Monate lang ca. 1300€ ( 65% vom Nettoeinkommen vor Geburt)
    Da ich aber Elterngeld Plus beantragen möchte wäre die Berechnung 50% des Basiselterngeldanspruches also ca. 650€ allerdings auf 20 Monate ausgedehnt.

    So jetzt meine FRAGE: Rein rechnerisch gesehen habe ich doch mehr raus wenn ich Basiselterngeld beziehe oder???? Rechnerisches Beispiel ohne zusätzliches Einkommen innerhalb des Elterngeld Bezuges.

    Modell Basiselterngeld:
    1.+2. Monat Mutterschaftsgeld
    3.-12.Monat Basiselterngeld = ca. 1.300€ (10 Monate)
    insg. Basiselterngeld Anspruch = ca. 13.000€

    Modell Elterngeld Plus:
    1.+2. Monat Mutterschaftsgeld
    3.-20-Monat Elterngeld Plus = ca. 650€ ( 18 Monate)
    insg. Elterngeld Plus Anspruch = ca. 11.700€

    Wenn ich mich nun doch dazu entscheide nach ein paar Monaten auf Teilzeit arbeiten zu gehen dürfte ich hier bis zu 900€ zusätzlich zu meinen 650€ Elterngeld Plus OHNE ABZÜGE dazuverdienen??? Da 50% weniger als mein Nettoeinkommen vor der Geburt.

    Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen und nochmal auf meine Fragen eingehen.

    Liebe Grüße

    Melanie

    • Hallo Melanie,

      kleiner Rechenfehler: Beim „Modell Elterngeld Plus“ würdest du die Monate 3 bis 22 (statt bis Monat 20) Elterngeld Plus erhalten. Das sind insgesamt 20 Monate EG Plus zzgl. 2 Monate Basiselterngeld (was wie 4 Monat EG Plus gerechnet wird). Du kommst damit unterm Strich ebenfalls auf die 13.000 Euro. Es macht also erstmal kein Unterschied. Vorteilhaft ist Elterngeld Plus für dich aber auf jeden Fall, wenn du in Teilzeit gehen möchtest. Da gäbe es dann in deinem Fall bei 900 Euro keine Verrechnung. Beim Basiselterngeld findet jedoch die Verrechnung ab dem ersten Euro statt. In dem Fall: Auf jeden Fall Elterngeld Plus beantragen! 😉

  • Hallo liebes Team von elterngeld.de,

    ich habe mir die Ausführungen ausführlich durchgelesen, weiß aber nicht genau, ob folgende Konstellation möglich ist:

    a) Kindesmutter nimmt 12 Monate Basis-Elterngeld in Anspruch (derzeitiger Netto-Verdienst ca. 1.400,00 Euro)
    b) Kindesvater (ich :D) möchte gerne die beiden ersten Monate nach der Geburt Elterngeld Plus in Anspruch nehmen (Netto-Verdienst von ca. 2.300,00 Euro);
    > verstehe ich es richtig, dass ich die fehlenden ca. 35 Prozent Gehaltsverlust durch Anwesenheit im Job „auffangen“ kann?
    > wenn ja: besteht die Möglichkeit, diese Anwesenheitszeiten durch Urlaub abzudecken? (z.B. wenn ich monatlich 10 Tage arbeiten müsste, um den Gehaltsverzicht aufzufangen, diese 10 Tage Urlaub nehme?!)

    Habe/hätte ich durch die 2 Monate Elterngeld-Plus die Möglichkeit, weitere 2 Monate Elterngeld-Plus zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Anfang des 2. Lebensjahres) zu nehmen bzw. zu beantragen; ggf. wieder/erneut unter dem angefragten Modell (sh. oben)!?

    Ist dies überhaupt so möglich? Ich hoffe, ich konnte es verständlich bzw. nachvollziehbar ausführen.

    LG Fabian

    • Hallo Fabian,
      da du die sogenannten Partnermonate nimmst, stehen dir entweder 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus zu. Bei deiner aktuellen Planung verbleiben somit noch 2 Monate Elterngeld Plus, die du später nehmen kannst. Allerdings darf man mit dem Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat nicht mehr pausieren. D.h. wenn du diese 2 Monate noch nehmen möchtest, solltest du das entweder direkt nach den 12 Monaten deiner Frau tun oder spätestens im 15. und 16. Lebensmonat.
      Beim Elterngeld Plus kannst du dazuverdienen. Bei einem Verdienst bis 50% im Vergleich zu vor der Geburt wird das Elterngeld Plus dabei auch nicht gekürzt. Ob du dafür Urlaubstage verwendest oder in Teilzeit arbeitest bleibt dabei dir überlassen solange du die Stundengrenze von 30 Stunden pro Woche (Durchschnitt/Lebensmonat) nicht überschreitest. Bedenke auch, dass für die Abwesenheit der Elternzeit ein Teil deines Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber gekürzt werden kann. Bei deiner Konstellation wäre wahrscheinlich eine Beratung durch unsere Elterngeldexperten interessant und mehr Elterngeld rauszuholen.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

      • Die 50% Regelung gilt derzeit (2022) nicht mehr, richtig?

        • Hallo Felix,
          wenn du dich auf die Faustformel für den Verdienst beziehst, gilt diese weiterhin.

  • Hallo,

    der ET für unser Baby ist der 5.12.18. Wenn wir mal konkret von genau diesem Datum ausgehen, muss ich dann als letzte 12 Abrechnungen die von Dezember 2017 bis November 2018 dem Elterngeldantrag beifügen? Oder wird schon der Beginn des Mutterschutzes, also bei mir der 24.10. mitberechnet? Dementsprechend währen es die Abrechnungen von Oktober 2017 bis September 2018? Soweit ich verstanden habe, wird zumindest der Monat in dem entweder die MuSchuGeld Zahlung anfing bzw. die Geburt war, nicht mit einfließen. Ist das richtig? Ich lese ständig widersprüchliches…

    Außerdem wüsste ich gerne ob denn nun tatsächlich erst der Dezember bei mir als Start für das Elterngeld berechnet werden würde (also ab Geburt, was ja auch die 2 Pflichtmonate BasisEG erklären würde, da bis Ende Januar ja das MuSchuGeld läuft), oder ob das dann auch schon ab Oktober zählen würde. Letztes lese ich häufig, ergibt in meinen Augen aber absolut keinen Sinn.

    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken konnte und hoffe auf Ihre Antwort :)!

    Viele Grüße
    Julia

    • Hallo Julia,

      als Bemessungszeitraum gelten die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, d.h. Oktober 2017 bis September 2018.
      Mutterschutzgeld wird für 8 Wochen nach der Geburt gezahlt und dann in Bezug auf das Elterngeld behandelt wie Basiselterngeld, d.h. 2 Monate sind dann bereits verbraucht.
      Erst ab dem 3. Lebensmonat kannst du entscheiden ob du z.B. lieber Elterngeld Plus erhalten möchtest.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo! Ich glaube meine Frage wurde bisher noch nicht gestellt: kann man den Partnerschaftsbonus direkt nach 12 Monaten Basiselterngeld beantragen? D.h. nur die Mutter nimmt 12 Monate, danach arbeiten beide 25-30 Wochenstunden und bekommen den Bonus? Ich bin verwirrt von der Formulierung, die ich irgendwo gelesen habe, dass man den Bonus nur beantragen kann, wenn ab dem 15. Monat ein Elternteil durchgehend ElterngeldPlus bezieht…
    Vielen Dank,
    Kirsten

    • Hallo Kirsten,
      ja, den Partnerschaftsbonus könnt ihr (z. B.). direkt nach den 12 Monaten stellen. Die Formulierung bezieht sich darauf, dass der Bezug von Elterngeld nach den 12 bzw. 14. Monaten mit Partnerschaftsmonaten nicht unterbrochen werden darf um den Partnerschaftsbonus zu erhalten.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,

    ich bin derzeit noch am überlegen, wie ich es am gescheitesten mache.
    Zu meiner Situation: ich wurde kurz bevor ich von meiner SS erfuhr gekündigt, nun ist durch die SS die Kündigung hinfällig. Ich befinde mich seit Anfang an im BV und habe an sich auch keinen Kontakt zu meinem Arbeitgeber. Dies wäre an sich ja kein Drama, da sich ja vieles auf dem Postweg erledigen lässt, jedoch ist es finanziell sehr sinvoll wenn ich ab dem 7. Lebensmonat unseres Knirpses (vET 26.12.2018) wieder arbeiten gehen würde. Nun würde ich für die Zeit danach dann Elterngeld Plus beantragen. Soweit, so gut, jedoch würde ich nicht bei meinem jetzigen AG weiter arbeiten wollen/ können und schon gar nicht in TZ (betrieblich nicht möglich) und würde dann wo anders arbeiten gehen wollen. Nun habe ich ja da noch keine Stelle für und sich jetzt für nächstes Jahr Juli irgendwo bewerben, macht ja nun auch wenig Sinn.

    Wie trage ich das am besten im Antrag ein? Erstmal alles so wie geplant und lasse Einkommen nach Geburt mit null und wenn ich dann was habe, reiche ich die Änderung ein?

    Ist alles etwas wirr, ich bin kurz vorm verzweifeln…

    Vielen Dank schonmal für Ihre Bemühungen

    Liebe Grüße

    Madeline

    • Hallo Madeline,
      du stellst den Antrag erstmal so, wie deine Situation im Moment ist. Sobald sich eine Angabe ändert, z. B. ein Hinzuverdienst in einem Minijob oder die Aufnahme einer Teilzeitstelle (z. B. mit Option auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit) teilst du es der Elterngeldstelle, am besten schriftlich, mit.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,

    meine Frau möchte gerne zwei Jahre Zuhause bleiben und ich gerne einen Monat Zuhause verbringen und den Rest Vollzeit arbeiten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist keine Option.
    Welche Option ist für uns am Vorteilhaftesten?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
    Christian

    • Hallo Christian,
      wenn für dich Teilzeitarbeit keine Option ist und du nur einen Monat zu Hause bleiben möchtest, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Für den einen Monat kannst du kein Elterngeld beziehen, hierfür sind mindestens 2 Monate Elternzeit erforderlich. Somit entfallen bei euch die Möglichkeit die Partnermonate in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus (und somit 4 weitere Monate Elterngeld Plus), sind auch nicht erfüllt. D. h. nur deine Frau kann in den 2 Jahren Elterngeld beziehen. Wenn sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, bekommt sie 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt (wie Basiselterngeld zu behandeln) und im Anschluss daran noch 20 Monate Elterngeld Plus. Die verbleibenden 2 Monate wären dann ohne Elterngeld zu überbrücken.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,
    vielen Dank für diese Website.
    Ich möchte Teilzeit ab dem 3. Lebensmonat arbeiten. Lt. Elterngeldstelle benötigt man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Leider konnte ich kein Formular finden. Wie muss sowas aussehen ?
    Wenn ich z.B am 05.01 mein Kind bekomme ist dann die Elternzeit nur 22 Monate also weil die ersten beiden Monate vom Arbeitgeber bzw. von der Krankenkasse gezahlt werden ? Dann würde ich am 05.11 (nach nach 22 Monaten wieder Vollzeit) arbeiten richtig?

    • Hallo Tinkerbell,
      dein Arbeitgeber kann dir formlos bestätigen, dass du in Elternzeit bist und in Teilzeit arbeitest, ein Formular gibt es dafür nicht.
      Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hast, dann gelten diese Monate als Monate mit Basiselterngeld. d. h., dir bleiben wenn du danach direkt ins Elterngeld Plus wechselst noch 20 Monate Elterngeld. Nach dem Ende deiner Elternzeit, läuft dein Arbeitsvertrag regulär weiter.

  • Hallo,

    wie wird im Rahmen des Elterngeldes eine Zweitverdienstmöglichkeit berechnet?
    Ich habe folgende Situation: Meine Frau verdient 2700 Euro in ihrem Hauptjob und ungefähr monatlich weitere 200 Euro freiberuflich hinzu, das schwankt aber.
    Den Hauptjob würde sie während der Elternzeit an den Nagel hängen, die freiberufliche Tätigkeit weiterführen.
    Was ist hier die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld? Lohnt sich hier Elterngeld plus überhaupt?

    • Hallo Georg,
      auch wenn die freiberufliche Tätigkeit deiner Frau nur von untergeordneter Bedeutung ist, wird sie für die Bemessungszeitraum des Elterngeldes wie eine Selbständige behandelt. D. h. der Bemessungszeitraum sind nicht die 12 Monate vor beginn des Mutterschutzes, sondern das Veranlagungsjahr vor der Geburt. Auch während des Bezugszeitraumes gibt es einige Fallen. Ich empfehle dir diesen Artikel: //www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-selbststaendige/ Möglicherweise ist für euch die Elterngeldberatung interessant, denn bei Selbständigen gibt es viel zu optimieren.

  • Hallo,
    ich wüsste gern, ob folgende Konstellation möglich ist: Mutter: über 12 Monate nach Mutterschutz EG+, Vater 1 Monat Basiselterngeld nach Geburt und 1 Monat Basiselterngeld 18 Monate nach Geburt des Kindes.
    VG,
    Julia

    • Hallo Julia,
      nein das ist für den Vater so nicht möglich, da es nach dem 14. Lebensmonat nur noch Elterngeld Plus gibt und kein Basiselterngeld mehr.
      Bezüglich des Elterngeldes Plus der Mutter, wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse hast, so sind das Monate mit Basiselterngeld. Danach ist der Wechsel ins Elterngeld Plus möglich und somit dann auch der längere Bezug von Elterngeld.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,

    Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
    Ich würde gerne bis zum 22. Lebensmonat
    Elterngeld plus beantragen, ohne erwerbstätig zu sein. Mein Mann beantragt im 6. und 12. LM Basiselterngeld. Nun möchten wir beide in den Monaten 23-26 den Partnerbonus beantragen. Ich würde mit 20 Stunden wieder beim Arbeitgeber einsteigen (vor dem Mutterschutz waren es 38) und mein Mann, wie bisher mit 30 Stunden weiter arbeiten. Ergibt sich für ihn ein Nachteil, weil er ja seine Stunden nicht reduziert? Ist unser Plan so durchführbar? Ich hoffe, ich konnte mich halbwegs verständlich machen!
    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort,
    Ramona

    • Hallo Ramona,
      beim Partnerbonus gibt es die Vorgabe zwischen mindesten 25 und maximal 30 Stunden zu arbeiten. Diese Anforderung würdest du mit den 20 Stunden nicht erfüllen. Bei deinem Mann müsstet ihr beachten, dass er keine Überstunde machen darf und dass Urlaub, Feiertage und Krankheitstage bei der Berechnung der 30 Stunden ebenfalls zählen. Es empfiehlt sich, die maximale Stundenzahl ggf. lieber zu ein wenig zu reduzieren um auf der sicheren Seite zu sein. Bei Nichteinhaltung müsstet ihr beide den Partnerbonus für alle Monate zurückzahlen.

  • Hallo! Wir haben 14 Monate Elternzeit genommen (12/2). Nach einem Jahr soll ich nun in Teilzeit wieder anfangen und danach mit Beginn des Kitajahres aufstocken. Ich hadere aber noch mit mir, die Elternzeit nicht doch noch für 4 Monate zu verlängern. Allerdings bekäme ich dann ja gar kein Geld mehr. Wäre Elterngeld Plus da eine Option?

    • Hallo Katrin,
      wenn euer Anspruch auf Elterngeld noch nicht verbraucht ist, dann kannst du für zukünftige Monate noch auf Elterngeld Plus umstellen, um die Bezugsdauer zu verlängern. Ggf. kommen auch der Partnerschaftsbonus für euch in Frage, schau doch mal hier in den Artikel dazu.

  • Hallo liebes Eltergeld-Team,
    erstmal ein Lob für diese tolle Seite.
    Leider bleibt bei mir auch Unsicherheit bezüglich des Elterngeldes und der Auswahl welcher Variante. Vor der Schwangerschaft habe vollzeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Jetzt überlege ich , welche Variante für uns den meisten Sinn macht. Mein Verdienst betrug 1600€ netto vor der Schwangerschaft. Mutterschaftsgeld bekomme ich 13 € / Tag von der Krankenkasse. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) hat im September eine neue Ausbildung begonnen.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    1)kann ich auch nur als Mutter Basis Eltern Geld und Elterngeld plus in Anspruch nehmen während der Papa weiter normal arbeiten geht?
    2)besteht für mich die Möglichkeit die ersten 6 Monate basiselterngeld zu nehmen und die restlichen Monate Elterngeld plus zu nehmen?
    3)wenn ja, würde ich gerne nach 6 Monaten auf 450€ Basis arbeiten. Wie viel Elterngeld bekomme ich dann monatlich und wieviel Monate bekomme ich dieses dann?
    4)ist das richtig, dass mein Partner auch Elterngeld für 2 Monate bekommt(da Azubi) ,er aber weiter arbeiten geht?

    Danke schon mal im voraus!!

    • Hallo Charlotte,
      zu 1. und 2.: Ja das ist korrekt und das kannst du so machen
      zu 3.: für diese Phase solltest du Elterngeld Plus wählen. Wenn du nicht mehr als 50 % deines vorherigen Nettos verdienst (Wochenstunden beachten), erhältst du das Elterngeld Plus ungekürzt. Die Monate nach der Geburt, in denen Du Mutterschaftsgeld erhältst, zählen als Monate mit Basiselterngeld. Wenn du dies eingerechnet hast, dann kannst du noch 12 Monate Elterngeld Plus bekommen. Insgesamt habt ihr pro Kind Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld bzw. 24 Monate Elterngeld Plus. Wie ihr das verteilt bleibt euch überlassen.
      zu 4.: Ja, das sind sogenannte Partnermonate und ja, in Ausbildung oder Studium gilt die Grenze mit den 30-Stunden nicht.

  • Hallo unser Kind wird im September geboren und ich würde gerne bis zum 2 Lebensjahr zuhause bleiben ohne zu arbeiten. Ist es dann besser Elternzeit plus zu nehmen als das Basiselterngeld damit ich dann auch die Zeit finanziell abgesichert bin. Mein Nettoeinkommen beträgt 1900€ dann wären es beim Elterngeld plus 636€ oder?

    Lieben dank für die Infos.

    • Hallo Steffi,
      das kommt immer auf den persönlich Bedarf an und was du monatlich für die Fixkosten benötigst, Miete, Versicherungen, Auto. Du kannst auch beide Bezugsformen mixen, z. B. 6 Monate Basiselterngeld und dann Elterngeld Plus. Um es möglichst lange zur Verfügung zu haben, eignet sich natürlich Elterngeld Plus, auch wenn du vielleicht überlegst in Teilzeit zu arbeiten.

  • Liebes Team,

    Ich finde es nicht mehr zeitgemäß bei jeder Beispielrechnung der Mutter 12 bzw. 24 Monate zuzuschieben und dem Vater nur 2 bzw. 4 Monate.
    Dies ist 2019 ein doch eher verlatetes Gedankengut und suggeriert leider, dass dies die bevorzugte Lösung sein sollte. Da ganz Deutschland eigentlich versucht die Gleichberechtigung zu erreichen wäre es schön wenn sich dies auch bei der Kinderbetreuung und in Ihren Daten wiederspiegeln würde.

    Beste Grüße

  • Hallo liebes Elterngeld- Team,
    mein Sohn ist jetzt 6 Monate alt. Ich habe mich für das Elterngeld (10 Monate) entschieden. Mein Mann möchte auch die zwei Monate nach mir Elternzeit nehmen.
    Ist das möglich, dass wir anschließend Elterngeld Plus beantragen, da ich nur 30 Stunden arbeiten werde und mein Mann auch nur Teilzeit arbeiten möchte.
    Dh. Nach dem 14. Monat könnten wir noch die 4 Monate Elternzeit nutzen, wenn wir beide teilzeit arbeiten gehen oder?

    • Hallo Aleksandra,
      den Partnerschaftsbonus könnt ihr unter diesen Bedingungen nutzen. Wichtig ist, dass ihr die Stundenvorgabe zwischen mind. 25 und maximal 30 Stunden pro Woche unbedingt beide, in allen 4 Monaten, einhaltet und nach dem 14. LM damit beginnt.

  • Liebes Elterngeldteam,

    mein AG hat mir für die ersten zwei Tage nach der Geburt meines Kindes Sonderurlaub (mit vollem Leistungsbezug für eben diese beiden Tage).
    Die Elterngeldstelle wertet dies als zusätzliches Einkommen und zieht dieses vom durchschnittliche Erwerbseinkommen welches bei 2.770 Eur liegt (=Höchstbetrag) ab. Ist das rechtens?

    Wäre es der Logik nach nicht naheliegender dieses zusätzliche Einkommen von meinem tatsächlichen durchschn. Erwerbseinkommen vor der Geburt (3243 Eur) abzuziehen? Unter dem Strich fehlen mir dadurch ca. 350 Eur.

    Zudem wurde der Bruttobetrag für die beiden Tag Sonderurlaub vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen, was ja netto ist, abgezogen. Wenn dieser Weg der richtig ist, das Zusatzeinkommen nach der Geburt vom Höchstbetrag abzuziehen – was ich bezweifle – dann müsste doch das Netto des Einkommens nach der Geburt von den 2.770 Eur abgezogen werden?

    Danke vorab!

    • Hallo Christiane,
      der Sonderurlaub ist mit zwei Tagen eine großzügige Geste, für dein Elterngeld tatsächlich jedoch etwas unglücklich.
      Dein Elterngeld ermittelt sich anhand des durchschnittlichen Einkommen der 12 Monate (Brutto) vor Beginn des Mutterschutzes. Dieses durchschnittliche Einkommen wird um die Werbungskostenpauschale (1/12), pauschale Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge verringert. Hast du nach der Geburt Einkommen (hier der Sonderurlaub), wird der Betrag des Einkommens vor und nach der Geburt verglichen und auf die Differenz das Elterngeld berechnet. In deinem Fall trifft es nun auch eine Zeit in der du vermutlich Mutterschaftsgeld beziehst, somit also auch im Basiselterngeld bist, wo die Anrechnung ab dem ersten Euro erfolgt und du bist im Maximalbetrag. Wie du schriebst wird hier der Unterschied zwischen den 2.770 Euro und dem Einkommen nach der Geburt berechnet. Sofern du, nach diesem Monat in dem der Sonderurlaub abgerechnet wurde, nicht in der Elternzeit arbeitest, sollte dein Elterngeld anhand deines regulären Elterngeldnettos berechnet werden. Ist das nicht der Fall, solltest du schriftlich einen Widerspruch einlegen (Fristen beachten!) und ggf. zusätzlich einen Termin in der Elterngeldstelle machen, um das zu besprechen.

  • Hallo liebes Team. Ich brauche euer Wissen!!!
    Könnt ihr mir bitte sagen in welchem Land ich Elterngeld erhalte und welches Modell wir nehmen sollen.
    Ich bin verheiratet,lebe mit meinem Ehemann in Deutschland, er arbeitet auch Vollzeit in Deutschland, ich arbeite 30 Std. in Österreich.
    Leider ist mir nicht klar wo ich Elterngeld beziehen darf, und auch mein AG ist etwas ratlos, und kann mir nichts genaues sagen.
    Wie bekommen Ende Jänner unser Baby, und ich würde gerne so lange wie möglich Zuhause bleiben. Finanziell ist es aber mit einem Nettoverdienst von 1250 Euro nicht so toll.
    Ist es sinnvoll die ersten 6 Monate Basis EG zu beziehen und dann auf RG Plus zu wechseln, wo ich dann insgesamt 18 Monate, abzüglich die 8 Wochen nach der Geburt, Zuhause bleiben könnte. Dazu könnte ich ja dann bei EG Plus wieder Minijob oder Teilzeit arbeiten?
    Lg Sandra 🌞

    • Hallo Sandra,
      arbeiten beide Eltern in verschiedenen Ländern, dann bekommen beide Eltern vorrangig die Familienleistungen von dem Land, in dem auch das Kind wohnt, also aus Deutschland.
      6 Monate Basis EG und dann in das EG Plus zu wechseln ist eine Möglichkeit, wenn du dann bereits wieder einen Hinzuverdienst haben wirst.

  • Hallo liebes Team,
    vielen Dank für die ausführliche Information. Meine Frage wäre die Folgende: Es wird gesagt, Anspruch auf Elterngeld hätten nur diejenigen Eltern, die ihr Kind selbst betreuen. Wenn ich allerdings wieder 30 Stunden arbeite, kann ich das Kind in der Zeit nicht selber betreuen und muss auf Kita / Tagesmutter o.Ä. zurückgreifen, so steht es auch im Text ‚…dass du für die Zeit des Arbeitens eine Kinderbetreuung benötigst. Wenn nicht Oma und Opa kostenfrei das Baby hüten können, musst du wahrscheinlich auf eine Kita oder Tagesmutter zurückgreifen.‘ Aber: habe ich dann noch Anspruch auf das Elterngeld Plus? Bzw. was sind Nachteile, verfallen bestimmte Zuschläge für Kitas beispielsweise?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Hallo Christine,
      du darfst während des Elterngeldbezuges bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten. Ab der Aufnahme einer Beschäftigung solltest du das Elterngeld Plus wählen, damit keine oder nur eine geringe Kürzung entsteht beim Elterngeld. Das hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Und du darfst auf eine Betreuung zurückgreifen, ohne dass dir das Elterngeld gestrichen wird, wenn du die Stundengrenze einhältst.

  • Hallo liebes Team,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Ich bin vor der Geburt Teilzeit angestellt und nicht Vollzeit. Ich würde gerne die Kombination (6 Monate Basiselterngeld & 14 Monate Elterngeld Plus) beantragen, damit ich nach 6 Monaten wieder Teilzeit arbeiten kann. Ist dies umsetzbar und lohnt sich?

    Vielen Dank !

    • Hallo Kai,
      dir stehen 12 Monate Basiselterngeld zu. Diese kannst du aufteilen in 6 Monate Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus (12 – 6 = 6 x 2 = 12). Wenn du alleinerziehend bist, dann stehen dir noch die Partnermonate zu. Diese kannst du in Form von Basiseltengeld nehmen (2 Monate) oder mit Elterngeld Plus (4 Monate). Die Entscheidung für das Elterngeld Plus, wenn du nebenbei arbeiten möchtest, ist genau richtig um die Kürzung beim Elterngeld zu umgehen oder möglichst gering zu halten. Dies hängt letztendlich von deinem Verdienst vor der Geburt im Vergleich zu nach der Geburt ab.

  • Hallo lieber Team,

    ich habe schon lange im Internet gesucht und nicht den richtigen Antwort für mich gefunden.
    Ich würde gerne 15 Monate und mein Mann würde 2 Monate Elterngeld beziehen. Wie ist es Möglich? Bin im Netz voll überfordert.

    Vielen Dank!

    • Hallo Doville,
      du nimmst 9 Monate Basiselterngeld und wechselst danach in das Elterngeld Plus. Die Bezugszeit beträgt dann 15 Monate. Dein Mann kann die 2 Partnermonate nehmen, wenn er erwerbstätig ist. Diese kann er zwischen dem 1. und dem 14. LM nehmen. Nach dem 14. LM gibt es nur noch Elterngeld Plus.

  • Hallo liebes Team,

    Ich bin froh diese Seite gefunden zu haben. Jedoch ist dies ein, für mich, sehr komplexes Thema.
    Deshalb habe ich paar Fragen.

    Mein netto Einkommen vor der Geburt betrug ca. 2000€ und mein Mann Arbeitet Teilzeit 25 Std/Woche und verdient 900€ netto. Entweder möchte ich zwei Jahre Elternzeit nehmen und ab 13. Lebensmonat wieder in Teilzeit (ca. 25 Std) arbeiten oder möchte ein Jahr Elternzeit nehmen und fange ab 13. Lebensmonat Teilzeit (25-30 Std) Arbeit. Mein Mann wird weiter in Teilzeit arbeiten oder macht es Sinn irgendwann in Vollzeit einzusteigen?

    Welche Elternzeit und Elterngeld Modelle wäre für uns Sinnvoll? Es ist echt schwierig zum Entscheiden.

    Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    Liebe Grüße

    Kashvi

    • Hallo Kavshi,
      diese Entscheidung kann dir leider niemand abnehmen, oftmals liegt es an der finanziellen Situation, warum viele nach einem Jahr wieder arbeiten. Ob Voll- oder Teilzeit hängt von der Betreuungssitation ab. Schau dir am besten einmal unser Video dazu an: //youtu.be/snU8gVoBPPI

  • In der Zusammenfassung des Artikels heißt es
    „Neben dem Basiselterngeld gibt es Elterngeld Plus, bei dem man statt 14 Monate 28 Monate Förderung erhält, wenn man teilzeitbeschäftigt ist“
    Ich finde diese Aussage höchst missverständlich. Es ist eben nicht Vorraussetzung für das Elterngeld Plus teilzeitbeschäftigt zu sein. Das ist nur die Vorraussetzung für den Partnerschaftsbonus und es ist nicht verboten teilzeitbeschäftigt zu sein. Vor dem „wenn“ sollte also noch ein „auch“ hinzugefügt werden.

    • Hallo M.,
      vielen Dank für deinen Hinweis. Wir haben die Formulierung angepaßt.

  • Hallo liebes Team 🙂

    Ich verdiene 900€ Netto und möchte 24 Monate zu Hause bleiben. Bin nicht verheiratet! Mein Freund arbeitet Vollzeit.
    Welches Modul kommt in Frage?
    Liebe Grüße

    • Hallo Sandy,
      das kommt darauf an, wie hoch euer monatlicher finanzieller Bedarf ist. Am besten setzt du dich einmal mit deinem Freund zusammen und ihr schaut euch an, wie hoch die monatlichen Fixkosten (Miete, Strom, usw.) sind.

  • Hallo Frau Nagel,
    wo / wie kann ich ausrechnen wieviel Stunden / Geld ich dazu verdienen / arveiten kann – ohne das mir Elterngeld Plus gekürzt wird?

    • Hallo Finja,
      die Faustformel ist: Wenn du nach der Geburt nicht mehr als 50% im Vergleich zu vor der Geburt verdienst, kommt es beim Elterngeld Plus nicht zu einer Kürzung. Wenn du dicht am maximalen Elterngeld bist, kann es bei weniger als 50% zu einer Kürzung kommen. Die Stundenzahl ist unerheblich, solange du den Mindestlohn nicht unterschreitest. Es zählt das Bruttoeinkommen. Der Rechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung eignet sich gut dafür.

  • Hallo Yvonne,
    Zunächst vielen lieben Dank für die super zusammengefassten Infos.
    Wenn ich meinen Antrag für Elterngeld ausfülle und 24 Monate ElterngeldPlus ankreuze, wäre es dann falsch wenn ich richtig verstehe. Sollte ich als Mutter die ersten zwei Monate (n.G.) freilassen oder muss ich das Basiselterngeld ankreuzen?
    Liebe Grüße

    • Hallo Tugba,
      herzlichen Dank für dein Lob.
      Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenversicherung hast, dann kannst du in der Mutterschutzfrist nach der Geburt noch nicht in das Elterngeld Plus wechseln. Diese Zeit ist automatisch Basiselterngeld. Du kannst das zwar ankreuzen, anhand der Bescheinigung der Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld würde die Elterngeldstelle dies nachträglich für dich ändern. Wenn du aber kein Mutterschaftsgeld bekommst, dann darfst du ab der Geburt Elterngeld Plus beantragen.

  • Hallo Frau Nagel,
    Ich habe beim Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Und bei der Elterngeldstelle ElterngeldPlus, nun hab ich von der Elterngeldstelle die Bestätigung erhalten das ich nur 22 Monate das ElterngeldPlus erhalte und die letzten zwei Monate kein Geld bekomme.Ist diese Berechnung richtig?

    • Hallo Christina,
      in der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld. Dieses Mutterschaftsgeld wird wie Basiselterngeld behandelt. Erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist kannst du in das Elterngeld Plus wechseln. Daher ergibt sich die folgende Berechnung: 12 – 2 Basiselterngeld = 10 x 2 (wg. Elterngeld Plus) = 20. Die 2 Monate Mutterschafts-/Basiselterngeld plus die 20 Monate mit Elterngeld Plus ergeben 22 Monate mit Elterngeld.

  • Hallo Frau Nagel,

    herzlichen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel! Endlich konnte ich die Zuverdienstrechnung verstehen, über die ich nicht einmal bei meiner zuständigen Elterngeldstelle eine zufriedenstellende Auskunft erhielt!
    Ich habe nur noch eine kurze Nachfrage: ich beziehe Elterngeld Plus, habe einen Minijob und werde während meiner Elternzeit eine handvoll Rechnungen für meine selbstständige Arbeit stellen. Zählt das Einkommen aus dem Minijob auch als Zuverdienst?

    Herzlichen Dank
    Anika

    • Hallo Anika,
      ja auch der Minijob zählt dazu.

  • Hallo,
    danke für den wirklich hilfreichen Artikel. Eine Frage hätte ich noch!
    Ich überlege gerade, das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen zu lassen, also Elterngeld plus zu wählen, um steuerliche Rückzahlungen wegen des Progressionsvorbehalts zu minimieren. Wir sind verheiratet, mein Mann wird weiter Vollzeit arbeiten bis auf zwei Monate Elternzeit. Prinzipiell habe ich vor nach einem Jahr auf Minijob-Basis tätig zu sein. Jetzt ist meine Frage. Wird der Minijob zum Elterngeld plus hinzugezählt bei der Berechnung des Steuersatzes, so dass im zweiten Jahr aufgrund des Minijobs ein höhrere Steuersatz fällig wird? Oder ist der Minijob weiterhin steuerfrei? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, weil ich nirgends im Netz eine Antwort darauf finde!

    Vielen Dank im Voraus!

    • Hallo Lisa,
      einkommensteuerrechtlich bleibt dein erster Minijob steuerfrei – auch wenn du in Elternzeit bist. Beim Elterngeld kann es auch beim Elterngeld Plus zu einer Kürzung durch den Hinzuverdienst kommen. Hier gilt die folgende Faustformel: wenn dein Minijob weniger als 50% deines Einkommens von vor der Geburt entspricht, kommt es voraussichtlich nicht zu einer Kürzung deines Elterngeldes.

  • Hallo,
    meine Frau ist in der Zeit des Elterngeldes leider Arbeitslos und bekommt nur das Basiselterngeld. Sie würde gerne 24 Monate in Elternzeit gehen. Muss Sie beim Antrag dann Basiselterngeld + Elterngeld Plus ankreuzen oder nur Elterngeld Plus?

    Vielen Dank!

    • Hallo Matthias,
      auch wenn deine Frau nicht arbeitet kann sie das Elterngeld Plus bekommen. Sie kann im Antrag auf Elterngeld frei wählen. Zeiten mit Mutterschaftsgeld gelten allerdings als Monate mit Basiselterngeld. Elternzeit gibt es ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht. Am besten einmal Rücksprache mit der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse halten zu ihrem Wunsch.

  • Guten Tag Frau Nagel,

    danke für diese tolle Webseite!
    Bei uns wird das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld monatlich ausgezahlt.
    Wird das Geld beim Elterngeld berücksichtigt oder zählt es nicht zu meinem Gehalt dazu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lilli Knopf

    • Hallo Lilli,
      die monatliche Auszahlung spricht dafür, dass es sich um einen sogenannten „Laufenden Bezug“ handelt. Dieser wird für die Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt.

  • Hallo liebes Team
    Erstmal ein großes Lob für die super Zusammenfassung. So ein Antrag kann ganz schön schwer sein. Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen diese habe ich auch beim AG beantragt. Die ersten zwei Lebensmonate muss ich basiselterngeld nehmen da ich Mutterschaftsgeld bekomme. Wie lange kann ich dann Elterngeld-plus beziehen? Bis zum 24. Lebensmonat oder nur bis zum 22 Lebensmonat ? Bin leicht überfordert und bedanke mich schonmal für eine hilfreiche Antwort.

    • Hallo Linda,
      es kann sogar sein, dass du 3 Monate mit Basiselterngeld nehmen musst. Das ist der Fall, wenn dein Kind vor dem ET auf die Welt kommt. Dann wird die nicht genutzte Schutzfrist hinten angehängt. Du rechnest dir deine Bezugsdauer aus wie folgt: 12 Monate Anspruch – 2 Monate Basiselterngeld = 10 Monate Rest x 2 (wg. Elterngeld Plus) = 20 Monate. Insgesamt kommst du also auf 22 Monate Bezugszeit. Bei 3 Monaten mit Basiselterngeld entsprechend weniger.

  • Hallo,
    und erstmal vielen Dank für die vielen Informationen, die man hier kostenlos bekommt!
    Eine kleine Unklarheit bezüglich des Elterngeld Plus ist mir aber noch geblieben:
    Wenn ich nun in Teilzeit arbeite, wird mir das volle Elterngeld Plus ausgezahlt, solange ich Netto weniger als die Hälfte vom Netto vor der Geburt verdiene? (Bei maximal 30 Wochenstunden)
    Und wenn das ein wenig mehr ist (z.B. 60%) wie wird das dann angerechnet?

    Ich habe dazu tatsächlich weder auf irgendwelchen staatlichen Seiten, noch in Gesetztestexten etwas finden können, nur hier.

    Viele Grüße

    • Hallo Paul,
      es ist schwierig dazu pauschal etwas zu sagen. Die 50% sind eine Faustformel. Je näher du z.B. am maximalen Elterngeld dran bist, desto früher kommt es zu einer Kürzung. Am besten nutzt du den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal und berechnest dort einmal unterschiedliche Hinzuverdienste und ihre Auswirkung.

  • Hallo liebes Team,
    ich bin Beamtin und meine Besoldung läuft während des Mutterschutzes weiter. Beantrage ich trotzdem für diese Zeit (Mutterschutz) Basiselterngeld oder lass ich die zwei erste Felder frei und beantrage Elterngeld Plus (ich möchte zwei Jahre zuhause bleiben) erst ab dem dritten Monat?

    Viele Grüße

    • Hallo Natalie,
      der Elterngeldbezug beginnt ab der Geburt. Deine Bezüge sind für die Mutterschutzzeit nach der Geburt wie Basiselterngeld zu behandeln. Erst ab dem auf die Mutterschutzfrist Lebensmonat ist der Wechsel in das Elterngeld Plus möglich.

  • Hallo,
    Ich würde sehr gern den Rechner für das Elterngeld Plus nutzen, der auf dieser Seite verlinkt ist.
    Leider führt der Link allerdings ins Leere. Können Sie helfen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Rowena

    • Hallo Rowena,
      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Link aktualisiert.

  • Hallo, ich befinde mich mit meinem Partner gerade in diesem Dschungel an Planern und Elternzeit Modellen und es kommen grad ein paar Fragen bei uns auf. Der ET ist Anfang Juli. Ich würde gerne (inkl. Mutterschutz) die ersten 10 Monate Elternzeit nehmen und Basiselterngeld bekommen, den 11. Monat Teilzeit arbeiten mit Elterngeld Plus, den 12./13. Monat ohne Elterngeld Plus aber in Teilzeit und den 14. Monat Teilzeit aber MIT Elterngeld Plus – also einen Monat mittendrin, danach folgen 4 Monate Partnerschaftsbonus Zeit (inkl. mit meinem Partner). Das bedeutet für mich: 10 Monate Basiselterngeld, 2 Monate Elterngeld Plus & 4 Partnerschaftsmonate.

    Mein Partner ist die ersten 2 Monate (MuSchu nach Geburt) zuhause (Urlaub, keine Elternzeit, wgn. Bonus seines Unternehmens) nimmt dann den 10./11./12. Monat Basiselterngeld/Zeit (3 volle Monate Auszeit), 13./14. sind bei ihm als Urlaub geblockt (also kein Elterngeld, dennoch 2 Monate zuhause) und danach 15.-18. Monat mit mir zusammen Partnerschaftsbonus.
    Das bedeutet für ihn: 3 Monate Basiselterngeld (+ 4 unbezahlte Monate Elternzeit) und 4 Partnerschaftsmonate.

    Laut Planer des BMFSFJ ist das so möglich. Muss ich das genauso explizit in meinem Antrag bzw. unserem angeben (außer dem Urlaub meines Partners)? Und muss mein Partner jetzt schon bei Geburt das alles beantragen weil wir ja beide parallel Zeit nehmen und den Bonus nutzen wollen oder reicht das die Zeit vor seiner Elternzeit (also ab dem 10. Lebensmonat)?
    Ich wäre um ein bisschen Licht in diesem Chaos an Berechnungen sehr dankbar!
    Viele liebe Grüße Anne

    • Hallo Anne,
      sieht soweit gut aus. Wichtig: Alle Elternzeiten innerhalb von 2 Jahren (ab dem ersten Monat Elternzeit des jeweiligen Elternteils) müssen in einem Antrag dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wenn du dir bereits sicher bist mit der Teilzeitarbeit, kannst du diese zusammen mit dem Elternzeitantrag einreichen. Die Teilzeitarbeit darf dein Arbeitgeber jedoch ablehnen. Fristen für den Antrag auf Elternzeit findest du hier: //www.elterngeld.de/elternzeit-beantragen/#Wann_Elternzeit_beantragen_Die_Fristen

  • Kann ich neben Elterngeld arbeiten?

    Ja. Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann sich ElterngeldPlus besonders für Sie lohnen.

    Wie wird ein Minijob auf das Elterngeld angerechnet?

    Wenn Sie einen Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) haben, dann wird Ihr Einkommen daraus für das Elterngeld berücksichtigt. Auch vom Einkommen aus dem Mini-Job werden bei der Berechnung des Elterngelds Werbungskosten abgezogen, derzeit 83,33 Euro pro Monat.

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