Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (kurz Pflege-Charta) ist ein Katalog von Rechten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie wurde 2005 von der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen initiierten Arbeitsgruppe „Runder Tisch Pflege“, an der viele Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und Kommunen, Praxis und Wissenschaft teilnahmen, verabschiedet.
Die erste deutsche Tagung zur Umsetzung der Pflege-Charta fand in Hemer statt.[3]
Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Ziel der Pflege-Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammengefasst werden. Diese Rechte sind Ausdruck der Achtung der Menschenwürde.
- Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
- Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
- Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
- Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
- Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
- Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
- Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Nachsatz: Die Einrichtung von Pflegestützpunkten und die damit verbundene Idee einer umfassenden, neutralen und unabhängigen Pflegeberatung kommt den Vorstellungen der Pflege-Charta, insbesondere in Artikel 5, entgegen.
Im vollständigen Text der Pflege-Charta werden diese Rechte für die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen näher erläutert.[4]
Respekt gegenüber Verstorbenen
Auch Verstorbene haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden. Sie können erwarten, dass Personen,
die Ihnen nahestehen, ausreichend Zeit gegeben wird, um Abschied zu nehmen. Sie haben auch das Recht,
im Voraus zu bestimmen, wie Sie nach Ihrem Tod behandelt werden und wie mit Ihrem Leichnam umgegangen werden soll. Das betrifft beispielsweise die Aufbahrung, die Art der Bestattung oder ob Ihr Körper wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden soll. Auch über die Organspende können Sie bestimmen, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis.
Die Arbeitsmaterialien zur Pflege-Charta wurden vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) erarbeitet und sollen dazu beitragen, die Grundsätze der Charta und die darin formulierten Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in der Pflegepraxis zu verankern. Sie sind gegliedert in vier Kategorien: Wissen, Reflexion, Methoden und Verbreitung. Darin enthalten sind z.B. Erklärfilme, eine Erläuterung der Pflege-Charta in Einfacher Sprache, Präsentationsfolien, Arbeitsblätter, Methodenvorstellungen und auch Druckvorlagen für verschiedene Informationsblätter.
Zum Material