Nashville - Der Fall der Familie Romeike hat am Dienstag eine weitere Wendung genommen. Richter Lawrence Burman in Memphis gab seine Entscheidung bekannt: Die aus Baden-Württemberg stammenden Eheleute Uwe und Hannelore Romeike dürfen im US-Bundesstaat Tennessee bleiben und damit ihre fünf Kinder wie gewünscht weiterhin selbst zu Hause unterrichten.
Die Romeikes und ihre Kinder leben seit 2008 in Morristown, Tennessee. Sie verstehen sich als evangelikale Christen und vertreten die Ansicht, dass das deutsche Bildungssystem Werte vermittelt, die gegen christliche Grundsätze verstoßen.
Die aus Bissingen an der Teck stammenden "roh-MY-kees" (Washington Post) hatten die drei ältesten ihrer Kinder von der Schule genommen. Mehrfach forderten die örtlichen Behörden sie auf, die Kinder zum Unterricht zu bringen - vergeblich. Im Oktober 2006 stand erstmals die Polizei vor der Tür und brachte die Kinder in die Schule.
Flucht in die USA
Als das Bundesverfassungsgericht im Mai 2006 bestätigte, dass die Schulpflicht einzuhalten und Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden seien, entschlossen sich die Romeikes, in Richtung USA zu fliehen: "Wir wussten, dass wir das Land verlassen mussten", sagte der Familienvater vor Gericht.
In den vergangenen 10 bis 20 Jahren sei ein zunehmender Verfall der christlichen Werte an deutschen Schulen zu beobachten gewesen, erklärte der Flüchtling. In einem Interview sagte Romeike außerdem, seine Kinder hätten an deutschen Schulen mit Gewalt und Mobbing zu kämpfen gehabt.
Der deutsche Generalkonsul für den Südosten der Vereinigten Staaten, Lutz Gorgens, sagte der "Washington Post", Deutschland verfüge über ein großes Angebot an Bildungsmöglichkeiten. Die Eltern könnten wählen zwischen öffentlichen, privaten und religiösen Schulen, einschließlich alternativer Einrichtungen wie Waldorf- oder Montessorischulen. Die Schulpflicht sichere einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder.
Asylanträge und Flüchtlinge in den USA
117.490 Asylanträge wurden nach Angaben der UNHCR im Jahr 2021 in den USA von Flüchtlingen gestellt. Die meisten davon kamen aus Venezuela, Kolumbien und aus Guatemala. Insgesamt wurden 39.809 Entscheidungen bei den Erst-Anträgen gefällt. Davon wurden rund 27% positiv beantwortet. 73 Prozent der Asylanträge wurden in der ersten Instanz abgelehnt. Am erfolgreichsten waren hierbei die Anträge von Flüchtlingen aus
Kambodscha und aus Japan.
In einer zweiten Tabelle finden Sie unten zusätzlich die Flüchtlinge, die aus den USA geflohen sind und Asylanträge in anderen Ländern gestellt haben.
› Flüchtlingsländer nach Herkunft und Ziel
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Entwicklung eingehender Asylanträge in den USA von 2000 bis 2021
Die oberste Linie stellt die Gesamtanzahl der Asylanträge (Erstanträge + Folgeanträge) dar. Darunter folgen die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge (grün) und die der abgelehnten Anträge (rot).
Asylanträge ausländischer Flüchtlinge in den USA
Die Gesamtanzahl der Erst- und Folgeanträge bezieht sich auf das Jahr 2021. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Entscheidungen (also Annahmen oder Ablehnungen) hiermit nicht überein stimmen muss, da es aus Vorjahren noch offene Asylanträge geben kann. Auch müssen innerhalb eines Kalenderjahres nicht alle Anträge abschließend bearbeitet werden. Hinzu kommt, dass Asylverfahren auch eingestellt werden können, wenn der Bewerber nicht mehr auffindbar ist oder den Antrag zurückzieht.
Asylanträge von Flüchtlingen aus den USA
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eines der nicht wenigen Länder, in das nicht nur Flüchtlinge einwandern. Allein im Jahr 2021 gab es 440 Asylanträge, die für Bürger aus den USA in fremden Ländern gestellt wurden. Am erfolgreichsten waren hierbei die Anträge in Mexiko und im Vereinigten Königreich.
Bevölkerungsanteil der Immigranten von 1960 bis 2015
Im Jahr 2015 lebten 46.627.102 Immigranten in den USA. Dies sind alle Einwohner, die dauerhaft im Land leben, aber in einem anderen Land geboren wurden. Die Anzahl beinhaltet auch anerkannte Flüchtlinge, jedoch noch keine Asylbewerber. Die Angaben basieren zum einen auf den Ergebnissen von Volkszählungen, zum anderen auf Hochrechnungen der Bevölkerungsabteilung der Vereinten Nationen.
(Werte des Graphen in Millionen Immigranten)
Glossar: Glossar
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein klassisches Einwanderungsland. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Einwanderungsgesetz "The Immigration and Nationality Act" (INA) festgelegt. Zuständig für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS).
Unterschieden wird zwischen befristeten und unbefristeten Visa.
In
der Kategorie unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (green card) finden sich verschiedene Visumgruppen für Hochqualifizierte, Investoren, Unternehmer und Geschäftsleute, nahe Familienangehörige und Flüchtlinge. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erlaubt gleichzeitig die Aufnahme einer unselbständigen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
In der Kategorie befristete Aufenthaltsgenehmigungen sind Visa für ausländische Fachkräfte, Unternehmer, Touristen und Besucher, Schüler und
Studenten, Austauschprogrammteilnehmende u.a. Personengruppen zusammengefasst. Je nach Art des Visums ist damit eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis verbunden.
Deutsche Staatsangehörige können als Besucher/Touristen visumfrei einreisen und dürfen sich max. 90 Tagen in den USA aufhalten. Die Aufnahme einer Tätigkeit ist nicht erlaubt. Siehe Visa Waiver Program.